Alte Führerscheinklasse 3

Bei Erwebt der alten Führerscheinklasse 3 vor dem 1.April 1980 gilt:
  • Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (Maximal 125 ccm Hubraum, 11 kW Nennleistung).
  • Beim Führerschein-Umtausch von Alt auf Neu bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.

 

Bei Erwebt der alten Führerscheinklasse 3 zwischen dem 1.April 1980 und dem 18. Januar 2013 gilt:
  • Mit diesem Führerschein dürfen Sie Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 Km/h fahren.