Klasseninformationen
Neue Fahrerlaubnisklasse AM:
Die bisherigen Fahrerlaubnisklassen M und S werden zur Klasse AM zusammengefasst.
Das Mindestalter zum Führen dieser Fahrzeuge beträgt 16 Jahre.
Neue Definition der Fahrerlaubnisklasse A1:
Die bisherige Definition der Fahrerlaubnisklasse A1 wird ergänzt. Ab dem Jahr 2013 muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg eingehalten werden.
Neue Fahrerlaubnisklasse A2:
Die derzeitige Fahrerlaubnisklasse A (beschränkt) wird ab Anwendung der neuen Vorschriften zur Fahrerlaubnisklasse A2 und definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Neue Regelungen für stufenweisen Aufstieg der Motorrad-Fahrerlaubnisklassen:
KEINE THEORETISCHE PRÜFUNG !
Für den stufenweisen Aufstieg von der Klasse A1 zur dann neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach Ablauf von mindestens zwei Jahren n u r eine praktische Prüfung erforderlich. Das Mindestalter zum direkten Zugang zu der Klasse A beträgt 24 Jahre.
Bei Besitz der Klasse 3 vor 01.04.1980: Beinhaltet die Führerscheinklasse A1