Klasseninformationen

 

Neue Fahrerlaubnisklasse AM:

Die bisherigen Fahrerlaubnisklassen M und S werden zur Klasse AM zusammengefasst.

Das Mindestalter zum Führen dieser Fahrzeuge beträgt 16 Jahre.

 

Neue Definition der Fahrerlaubnisklasse A1:

Die bisherige Definition der Fahrerlaubnisklasse A1 wird ergänzt. Ab dem Jahr 2013 muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg eingehalten werden.

 

Neue Fahrerlaubnisklasse A2:

Die derzeitige Fahrerlaubnisklasse A (beschränkt) wird ab Anwendung der neuen Vorschriften zur Fahrerlaubnisklasse A2 und definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

 

Neue Regelungen für stufenweisen Aufstieg der Motorrad-Fahrerlaubnisklassen:

KEINE THEORETISCHE PRÜFUNG !

Für den stufenweisen Aufstieg von der Klasse A1 zur dann neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach Ablauf von mindestens zwei Jahren n u r eine praktische Prüfung erforderlich. Das Mindestalter zum direkten Zugang zu der Klasse A beträgt 24 Jahre.

 

Bei Besitz der Klasse 3 vor 01.04.1980: Beinhaltet die Führerscheinklasse A1